Osteopathie

Grundlagen und Definition der Osteopathie

Die Osteopathie setzt sich aus den griechischen Wörtern „osteon“ für Knochen und „pathos“ für Leiden oder Krankheit zusammen. Sie beschäftigt sich mit den Krankheiten und Problemen des menschlichen Bewegungsapparates. Dabei behandelt sie jedoch nicht ausschließlich das menschliche Skelett, sondern betrachtet das Leiden in einem ganzheitlichen Aspekt und bezieht den Geist, die Seele und den körperlichen Gesamtzustand des Patienten mit ein. Der Osteopath versucht mit seiner Arbeit die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren und somit eine Schmerzlinderung oder Heilung einzuleiten.

Geschichte

Die Geschichte der Osteopathie begann mit der anfänglichen Methode des Bone-Setting im 17. Jahrhundert in Europa. Damit wurden Gelenke und Knochen geheilt, was diese so genannte Kunst zu einem Teilgebiet der Chirurgie machte.
Als eigentlicher Begründer der Osteopathie gilt der Amerikaner Andrew Taylor Still, der von 1828 bis 1917 lebte. Er war auch an anderen wissenschaftlichen Theorien und Thesen interessiert und schaffte es den Grundstein des Erfolges in den vereinigten Staaten zu legen. Danach verbreitete sich die Osteopathie auch in Europa, angefangen in England. Durch den Pastor Gustav Zimmer kam die Osteopathie wahrscheinlich Anfang der 20. Jahrhunderts nach Deutschland.
Heutzutage wird sie an vielen privaten Schulen unterrichtet. Die Berufsverbände bemühen sich die Ausbildung so einheitlich wie möglich zu gestalten.

Behandlung

Der Osteopath behandelt seine Patienten vorwiegend mit den Händen. Er tastet den Körper nach Spannungen, Verrenkungen und Fehlstellungen ab und versucht diese zu lösen. Dabei massiert und streicht er über die entsprechende Stelle und lockert somit das Gewebe. Um die Behandlung risikofrei und ohne weitere Schädigung durchführen zu können, ist eine umfassende ärztliche Untersuchung des Patienten für den Osteopathen sehr wichtig.
Die Osteopathie kann bei vielerlei Beschwerden der Muskulatur und des Knochenbaus helfen. Zu den Aufgabengebieten zählen das Skelett, die Muskulatur, das Bindegewebe, die Gelenke und die inneren Organe. Typische Anwendungsgebiete sind Rückenleiden, Menstruationsbeschwerden oder Magen-Darm-Probleme.

Rechtslage

Die Osteopathie gehört zur Heilkunde und ist somit ein Naturheilverfahren, welches nur von Heilpraktikern oder Ärzten ausgeführt werden darf. Zwar kann sich jeder einer Osteopathie-Ausbildung unterziehen, jedoch darf dieser das Wissen nur anwenden, wenn er Heilpraktiker oder Arzt ist.
Außer in Hessen ist die Berufsbezeichnung „Ostheopath“ in Deutschland nicht zulässig und anerkannt. Die Bezeichnung und die Verwendung des Begriffes ist im Heilpraktikergesetz festgelegt. In diesem Zusammenhang versteht sich die Osteopathie als Zusatzqualifikation und Therapieform für Heilpraktiker. In den USA ist die Osteopathie ein eigenständiges Berufsfeld und sie wird an entsprechenden Schulen oder Universitäten studiert.

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